Brandschutztechnische Reinigungs- und weitere Dienstleistungen an Küchenabluftanlagen in den Objekten der Bundespolizeiakademien in Lübeck - VOEK 231-26
Jährlich sind zu reinigen, wenn keine anderen Angaben vorliegen: -Küchenlüftungsanlage Gebäude 31 (Küche, Kantine, Vorbereitungslager und Kühllager sind integriert), Hersteller Denco Happel Produktion GmbH, Typ: Cair plus 128.128 IVBV, Baujahr: 2016 -33 St. Lüftungsgitter Zu- und Abluft (Öffnungsmaß 2,0 x 0,2 m) -7 St. Fliegengitter an Oberlichtern (Öffnungsmaß 2,0 x ?m) -10 St. Fliegengitter an Fenstern (Öffnungsmaß 2,35 x 1,0 m) - Reinigung nach Bedarf -5 St. Dachventilatoren, 315, 400, 500 -5 St. Fettabluftgeräte - Reinigung 4 x jährlich -7 St. Umluftkühler - Reinigung 2 x jährlich -1 St. Abluft Geschirrspüler -15m Kanäle- Reinigung der Leitungen mit DN < 250 mm horizontal und vertikal -1 St. Brandschutzklappe, 5 St. Revisionsklappen -- Es wird ein Montagegerüst benötigt - Deckenhöhe 3,00 bis 4,00 Meter. Die Leitungen liegen in einer Zwischendecke, die Dichtheit der Kanäle ist nicht durchgängig gegeben. -- Hinweise Abluftreinigung (Fettluft): -bei der manueller Reinigung ist das ausschließliche Kehren ohne Absaugung nicht zulässig -beim eventuellen Einsatz chemischer Reinigungsmittel sind diese vorab zu benennen und eine Unbedenklichkeit für den Einsatz in Großküchen vorzulegen -die Entsorgung des mit Fett und Chemikalien belasteten Abwassers (ggf. anderer Rückstände) muss entsprechend den geltenden Umweltbestimmungen durch den Auftragnehmer (AN) vorgenommen werden; Nachweise und die ordnungsgemäße Dokumentation der Entsorgung sind der Auftraggeberin (AG) zu übergeben. -Gewichtslasten durch Personen, Werkzeuge, Roboter und Reinigungsmittel, sind vor Beginn der Reinigung zu prüfen -- Zusätzliche Leistungen: a) Störungsbeseitigung: eine zusätzliche brandschutztechnische Reinigung, die im Falle einer starken Verunreinigung, welche die Funktionsfähigkeit und Sicherheit einer Anlage stört, notwendig ist b) zusätzliche Entsorgung der Rückstände bei einer Reinigung inkl. Nachweis über die ordnungsgemäße Dokumentation der Entsorgung -- Pflichten des AN: -beide (Störungsbeseitigung +zusätzliche Reinigung) sind erst nach 15:00 Uhr, und wenn notwendig, auch außerhalb der regelmäßigen Reinigungstermine/betriebsüblichen Arbeitszeit zu erbringen -Leistungsausführung so, dass Sicherheit und Betriebsbereitschaft der technischen Anlagen erhalten bleiben -Beachtung aller relevanter Gesetze, Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. und anerkannter Regeln der Technik, Hinweis an AG bei deren Änderung -Leistungserbringung im Betrieb des AN, Einsatz von Unter-AN ist möglich -Einsatz qualifizierter und zuverlässiger Fachkräfte(s. Eignungsvoraussetzung Ziffer 5.1.19), die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -Stellung/Lieferung aller zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel, Materialien, Hilfsstoffe (z.B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier-, Korrosionsschutzmittel) sowie geeigneter Zugangstechnik und Schutzausrüstungen etc. -Information an die AG über Mängel/Schäden, die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer technischen Anlage gefährden können, erforderlichenfalls Veranlassung deren Außerbetriebnahme -Erstellung eines Reinigungsplanes innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des lfd. Geschäftsjahres -- Die AG stellt die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse, Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser) kostenlos zur Verfügung und verschafft Zutritt zu den technischen Anlagen/Versorgungsanschlüssen. -- Die Vergütung ist für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ein Festpreis ab Leistungsbeginn. Eine Anpassung ist möglich - siehe Preisgleitklausel.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
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