Haftpflichtversicherung für die Gemeinde
Bekanntmachung: Aansprakelijkheidsverzekering gemeente
Haftpflichtversicherungsdienstleistungen für die Gemeinde: Deckung von Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden, Arbeitgeberhaftpflicht und (plötzlicher) Umwelthaftpflicht. Eine begrenzte Deckung für Haftpflicht und bestehende Eigentümer kann für Bauwerke angeboten werden. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Januar 2027 und endet am 1. Januar 2030, mit einer gegenseitigen Verlängerungsoption von maximal drei (3) Mal zwölf (12) Monaten. Der Vertrag endet von Rechts wegen am 1. Januar 2033. Die Kündigungsfrist beträgt fünf (5) Monate vor dem 1. Januar 2030 und danach jeweils fünf (5) Monate vor dem 1. Januar des betreffenden Jahres.
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