Ausschreibung
Formelles Verfahren, bei dem ein Auftraggeber einen Auftrag öffentlich bekannt macht und Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert.
Alle wichtigen Begriffe der öffentlichen Vergabe von A bis Z
Formelles Verfahren, bei dem ein Auftraggeber einen Auftrag öffentlich bekannt macht und Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert.
Verbindliche Erklärung eines Bieters, die ausgeschriebene Leistung zu den angegebenen Bedingungen zu erbringen.
Institution oder Unternehmen, das eine Ausschreibung durchführt und den Auftrag vergibt.
Auftragswerte, ab denen das europäische Vergaberecht mit strengeren Regeln und EU-weiter Veröffentlichungspflicht gilt.
Anforderungen an die Befähigung und Leistungsfähigkeit von Bietern, die zur Auftragsdurchführung erfüllt sein müssen.
Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber mit ausgewählten Bietern über die Auftragsbedingungen verhandeln kann.
Verordnung, die das Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt.
Behörde, die bei Vergaberechtsverstößen im Nachprüfungsverfahren entscheidet und Bieterrechte schützt.