Abfallsammlung und -entsorgung für die Stadt Kaplice und umliegende Siedlungen
Abfallsammlung und -entsorgung für die Stadt Kaplice und umliegende Siedlungen: Sammlung, Transport, Beseitigung oder Verwertung von gemischtem Siedlungsabfall aus Sammelbehältern an festgelegten Standorten, einschließlich Behälterhandling, Rückführung und optionaler Bereitstellung von Behältern für Sammelstellen und Einfamilienhäuser. Sammlung, Transport und Verwertung von getrennten Siedlungsabfällen (Papier, Pappe, Kunststoffe, Glas, Metalle, Getränkekartons), optional inklusive Behälterbereitstellung für Sammelstellen, Einfamilienhäuser oder Sackabholung. Sammlung, Transport und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (Bioabfall aus Haushalten und öffentlichem Grün), optional inklusive Behälterbereitstellung und Transport gemäß Spezifikation, von Sammelstellen und Einfamilienhäusern. Transport und Beseitigung von Sperrmüll, einschließlich Bereitstellung von Großraumcontainern oder mobilen Sammlungen. Übernahme, Transport und Beseitigung von gefährlichen Abfällen von Bürgern, mittels mobiler Sammlung oder festgelegter Sammelstelle, und Übergabe an eine autorisierte Person. Transport und Beseitigung ausgewählter Abfallarten, z.B. Holzabfälle (Katalognummer 20 03 07, z.B. Fensterrahmen), ausrangierte Möbel oder weitere Arten nach Bedarf. Abfallerfassung, einschließlich fortlaufender Aufzeichnungen über Art und Menge der gesammelten Abfälle sowie Entleerungs- und Wiegeprotokolle für Behälter mit RFID-Kennzeichnung, falls vorhanden. Erfüllung der Berichtspflichten der Gemeinde, insbesondere Bereitstellung von Unterlagen für den jährlichen Bericht über Abfallproduktion und -management. Transport und Beseitigung von Abfällen aus öffentlichen Abfallbehältern, einschließlich deren regelmäßiger Entleerung. Operative Bereitstellung von Abfallbehältern bei kommunalen Veranstaltungen und anschließende Sammlung und Beseitigung des anfallenden Abfalls. Reinigung von Containerstandorten und anderen Abfallbehälterstandorten, einschließlich Waschen der Behälter und Entfernung von losem Abfall. Die Abfallsammlung darf nicht vor 6:00 Uhr morgens beginnen und nicht nach 21:00 Uhr abends erfolgen.
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