Abholung und Entsorgung von Siedlungsabfällen in der Stadt Gliwice
Bekanntmachung: Odbiór i zagospodarowanie odpadów komunalnych na terenie miasta Gliwice
Abholung und Entsorgung von Siedlungsabfällen aus Wohnimmobilien in der Stadt Gliwice: umfasst Restabfälle nach Sortierung (gemischt), Kunststoffe, Metall, Mehrstoffverpackungen, Papier, Glas, Bekleidungs- und Textilabfälle, Bioabfälle und Sperrmüll. Der Auftragnehmer stattet die Wohnimmobilien mit Behältern und Säcken zur Abfallsammlung aus, reinigt und desinfiziert diese und erstellt Abhol- sowie Reinigungs- und Desinfektionspläne. Die Entsorgung erfolgt gemäß den Beschlüssen des Stadtrats von Gliwice, dem Abfallgesetz vom 14. Dezember 2012, dem Gesetz vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden sowie den Umweltschutzanforderungen. Eine Erhöhung der Anzahl der vom Auftrag umfassten Wohnimmobilien um maximal 10 % ist möglich.
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