Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für Wirkstoffe im Open-House-Verfahren
Bekanntmachung: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für Wirkstoffe: Abschluss im Open-House-Verfahren mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Vertragskonditionen; keine Exklusivität, jederzeitiger Beitritt möglich, keine individuellen Vertragsverhandlungen. Verträge können bei Durchführung von Exklusivausschreibungen beendet werden.
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