Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für pharmazeutische Wirkstoffe im Open-House-Verfahren
Bekanntmachung: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Wirkstoffe: Abschluss nicht-exklusiver Verträge im Open-House-Verfahren mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen; jederzeitiger Beitritt möglich; keine individuellen Vertragsverhandlungen.
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