Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für Betriebsstätten
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Betriebsstätten: Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und BsiB-AVwV; Laufzeit 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr (maximale Gesamtlaufzeit 4 Jahre). Erforderliche Einsatzstunden für betriebsärztliche Aufgaben 0,23 h/Bediensteter und Jahr, für sicherheitstechnische Leistungen 0,3 h/Bediensteter und Jahr, basierend auf derzeit 1.350 zu betreuenden Bediensteten. Die Einsatzstunden werden jährlich zum 01.01. an die tatsächliche Bedienstetenzahl angepasst. Die Dienstleistung ist an der Zentrale, 7 Niederlassungen sowie weiteren Außenstellen und temporären Standorten zu erbringen; nähere Angaben befinden sich in der Leistungsbeschreibung, Seite 2/3.
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