Arten-Monitoring für Libellen in Sachsen-Anhalt
Bekanntmachung: Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Libellen (Odonata), Monitoring-Durchgang 2027-2029
FFH-Stichprobenmonitoring von acht Libellenarten auf insgesamt 152 Monitoringflächen (STPE) in den Jahren 2027 bis 2029: Coenagrion mercuriale auf 36 STPE und 52 Zählstrecken in den Jahren 2027 und 2028 mit jeweils zwei Begehungen; Coenagrion ornatum auf 26 STPE und 48 Zählstrecken in den Jahren 2027 und 2028 mit jeweils zwei Begehungen; Ophiogomphus cecilia auf zehn STPE und zehn Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils drei Begehungen; Gomphus flavipes auf 17 STPE und 17 Zählstrecken in den Jahren 2028 und 2029 mit jeweils drei Begehungen; Aeshna viridis auf zwölf STPE und zwölf Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils zwei Begehungen; Leucorrhinia pectoralis auf 24 STPE und 24 Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils zwei Begehungen; Leucorrhinia caudalis auf zwölf STPE und 13 Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils zwei Begehungen; Leucorrhinia albifrons auf 15 STPE und 17 Zählstrecken in allen drei Jahren mit jeweils drei Begehungen. Die Erfassungs- und Bewertungsmethodik richtet sich nach den Vorgaben von BfN und BLAK (2017), methodische Anpassungen aus dem Monitoringdurchgang 2020 bis 2022 sind zu übernehmen. Alle vorgegebenen STPE und Zählstrecken sind zu untersuchen, wobei ungeeignete Teilflächen innerhalb der STPE durch besser geeignete Gewässerabschnitte ersetzt werden dürfen und für neue STPE geeignete Zählstrecken festzulegen sind. Abweichungen von Methodik oder Erfassungszeiträumen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Zu dokumentieren sind sämtliche Zielarten und sonstigen Libellenbeobachtungen einschließlich Art, Stadium, Individuenzahl, Geschlecht, Reproduktionshinweisen, Datum, Uhrzeit, Beobachter, Nachweistyp, Verhalten und Gewässer-ID sowie Negativnachweise der jeweiligen Zielart. Zusätzlich sind geeignete aktuelle und historische Nachweise Dritter zusammenzuführen. Alle Beobachtungen sind nach Vorgaben des Auftraggebers in MultiBaseCS einzugeben und mit bereitgestellten Ortsreferenzen zu verknüpfen. FFH-Bewertungen sind für jede Art und Monitoringfläche in der FFH-Monitoring-Cloud sowie in einer Excel-Datei mit sämtlichen Unterkriterien, Kriterien und Teilbewertungen zu erfassen; die Excel-Vorlage ist durch den Auftragnehmer auf Grundlage der Bewertungsschemata zu erstellen und abzustimmen. Die aktuelle Monitoringkulisse und die Zählstrecken sind als GIS-Daten fortzuschreiben, und für jedes Untersuchungsjahr sind mindestens fünf aussagekräftige Fotos je STPE anzufertigen. Der erste Zwischenbericht mit aktuellem Flächenshape, Datenbestand 2027 und abgestimmter Excel-Vorlage ist bis zum 30. Oktober 2027 abzugeben. Der zweite Zwischenbericht einschließlich des Datenbestands 2027 bis 2028 ist bis zum 1. November 2028 vorzulegen. Bis zum 1. November 2029 sind ein wissenschaftlicher Endbericht, sämtliche MultiBaseCS- und Cloud-Daten, GIS-Daten, Bewertungsdateien und Fotodokumentationen vollständig zu übergeben. Der Endbericht ist gedruckt, als bearbeitbare Word-Datei und als PDF bereitzustellen; die digitalen Unterlagen sind auf Datenträger zu liefern. Der Auftragnehmer berichtet mindestens monatlich über den Bearbeitungsstand, holt erforderliche Zutrittsgenehmigungen eigenverantwortlich ein und hält die notwendigen personellen und zeitlichen Kapazitäten vor. Das im Angebot benannte Personal ist verbindlich und darf nur aus sachlichem Grund, mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und ohne Verschlechterung der bewerteten Teamqualität ausgetauscht werden. Weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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