Bankett- und Grabenregulierung im Landkreis Leipzig
Bankettabtrag, Bankettaufbau und Grabenregulierung im Landkreis Leipzig. Die Bauleistungen beginnen am 01.10.2026 und enden am 30.09.2027. Geforderte Sicherheiten umfassen 5 % der Auftragssumme für Vertragserfüllung und 3 % der Abrechnungssumme für Mängelansprüche. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften mit bevollmächtigtem Vertreter. Eignungsnachweise umfassen Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, vergleichbare Leistungen, Angaben zu Arbeitskräften, Eintragung ins Berufsregister, keine Insolvenz/Liquidation, keine schwere Verfehlung, ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Referenznachweise, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Sozialkasse, Finanzamt und Berufsgenossenschaft, sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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