Baufeldfreimachung für den Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt (Hafen Steinmole)
Baufeldfreimachung für den Neubau eines Hafens: Rückbau von Kai-Kanten (Stahl und Beton), Ausbau von Natursteinpflaster inklusive Reinigung und Transport zum Lagerplatz des Auftraggebers, Rückbau von Betonpflaster, wasserseitigen Bauteilen (Dalben, Bojen) und Ausstattungsobjekten (Bänke, Flächenpoller, Beleuchtung), Abtrag von Oberboden und Uferbefestigung (Steinschüttung), sowie Rückbau frostunempfindlicher Schichten.
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