Bestattungsdienstleistungen für das Ordnungsamt Trier
Bestattungsdienstleistungen für das Ordnungsamt der Stadt Trier: Durchführung von Erdbestattungen und Einäscherungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung, vorrangig Einäscherungen zur Gefahrenabwehr, in Einzelfällen Erdbestattungen (z.B. aus religiösen Gründen); Laufzeit des Rahmenvertrags 4 Jahre, beginnend am 01.12.2026.
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