Zum Hauptinhalt springen
Aktivbkms-ef-13bb5488-26e6-4278-a15b-95a696c14ff6

Betrieb eines NGA-Netzes für die Gemeinde Frensdorf und Umland

Die Gemeinde Frensdorf sucht einen Netzbetreiber für ein NGA-Netz im Rahmen eines interkommunalen Kooperationsprojekts. Ziel ist die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots für eine Dienstleistungskonzession.

11.500.000 €
Originalquelle ansehen

AUFTRAGGEBER

Name

Gemeinde Frensdorf

Stadt

Frensdorf

Land

DE

Website

KLASSIFIZIERUNG

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Auftragsart

Dienstleistungen

Haupt-CPV

64200000, Telekommunikationsdienste.

LOSE (4)

LOT-0001Dienstleistungen

Betrieb eines NGA-Netzes für die Gemeinde Frensdorf

LOT-0002Dienstleistungen

Betrieb eines NGA-Netzes für die Gemeinde Lisberg

LOT-0003Dienstleistungen

Betrieb eines NGA-Netzes für die Gemeinde Litzendorf

LOT-0004Dienstleistungen

Betrieb eines NGA-Netzes für die Gemeinde Priesendorf

WEITERE DETAILS

Rechtsgrundlage

32014L0024

FRISTEN & ZEITRAUM

Angebotsfrist

56 Tage verbleibend

(LOT-0001)

Veröffentlicht

AUFTRAGSDOKUMENTE

56 Tage verbleibend

Ähnliche Ausschreibungen

CPV 64 entdecken

Betrieb eines NGA-Netzes

Gesucht wird ein Betreiber für ein NGA-Netzwerk, um die digitale Infrastruktur in den Gemeinden Frensdorf, Lisberg, Litzendorf und Priesendorf zu gewährleisten.

Gemeinde Frensdorf

·Frensdorf
Frist:24. August 2026

Planungsleistungen Ingenieurbauwerke für FTTB-Ausbau in Frensdorf und Umgebung

Wir suchen Planungsleistungen für den kommunalen FTTB-Ausbau in vier Gemeinden, um rund 3.290 Adressen mit Glasfaser zu erschließen. Das Projekt umfasst 122 km Trassennetz mit geschätzten Baukosten von 22 Mio. EUR.

Gemeinde Frensdorf

·Frensdorf
Frist:21. Juli 2026
4 Mio. €

Digitaler Postdienst für das Gesundheitsamt Lapland

Digitalisieren und automatisieren Sie Ihre Postprozesse, um Kosten und Personalressourcen zu sparen. Dieser mehrkanalige digitale Briefdienst bietet flexible Sende- und Empfangsoptionen für drei Jahre.

Lapin hyvinvointialue

·FI1D7
Frist:26. August 2026

Breitenbach am Herzberg: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Breitenbach am Herzberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss- Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Die Gemeinde Breitenbach am Herzberg (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im betreffenden Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten wer-den aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Im Rahmen der Bundesförderung sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann förderfähig, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Gemäß dem Zuwendungsbescheid des Landes sind Finanzierungskosten jedoch nicht förderfähig. Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass bei Ausweisung von Finanzierungskosten in der Wirtschaftlichkeitslückenberechnung das Risiko besteht, dass diese seitens des Landes beim späteren Mittelabruf nicht ausgezahlt werden. In diesem Fall wären die Finanzierungskosten durch den Konzessionsnehmer selbst zu tragen. Entsprechend würde sich sodann die unter Ziff. 3.1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages anzugebende Wirtschaftlichkeitslücke reduzieren. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1 Mio. EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Eigenanteile des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMX56/documents heruntergeladen werden können.

Gemeinde Breitenbach am Herzberg

·Breitenbach am Herzberg
Frist:31. Juli 2026

Passende Ausschreibungen automatisch finden

Mit Patterno-HIT erhalten Sie täglich relevante Ausschreibungen, automatisch gefiltert nach Ihrem Unternehmensprofil.

Jetzt Demo buchen