Betriebsärztliche Dienste für die Gemeinde Laihia
Betriebsärztliche Dienste: Gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Leistungen gemäß Työterveyshuoltolaki 1383/2001 4 §, 12 § und allgemeinärztliche Gesundheitsversorgung für das Personal der Gemeinde Laihia, optional auch für das Personal der Tochtergesellschaften der Gemeinde Laihia. Vertragsbeginn ist der 1.1.2027. Die Dienste unterstützen das Wohlbefinden des Personals, die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit, die Prävention von Arbeitsunfähigkeit und die Reduzierung von Krankenständen. Elektronische Tools für die Dienstnutzung, Datenanalyse und Datennutzung sind bereitzustellen. Weitere Details laut Vergabeunterlagen.
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