Betriebsmedizinische Betreuung und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Dienstleistungen für die Betriebsmedizinische Betreuung und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2: Aufgaben des Betriebsarztes/der Betriebsärztin nach § 3 ASiG, inklusive Grundbetreuung, betriebsspezifischer Betreuung und arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, sowie sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG, einschließlich Beratung bei Arbeitsplatzgestaltung, sicherheitstechnischer Überprüfung von Betriebsanlagen und Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen. Die Ausführungsfrist läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Ort der Leistung ist der Landkreis Hildburghausen. Für die Betriebsmedizinische Betreuung sind Nachweise der Facharztanerkennung für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin, Approbation als Arzt/Ärztin, aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Ärztekammer, Berufshaftpflichtversicherung (mindestens 3 Mio. € für Personenschäden, 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden) und mindestens drei Referenzen erforderlich. Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind Nachweise der beruflichen Grundqualifikation (Ingenieur, Techniker oder Meister), des staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, Berufshaftpflichtversicherung (mindestens 3 Mio. € für Personenschäden, 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden) und mindestens drei Referenzen erforderlich.
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