Bewirtschaftung von chirurgischem Instrumentarium
Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium: Organisation, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Qualitätssicherung und Nachverfolgung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft des Instrumentariums gemäß gesetzlichen, normativen und herstellerseitigen Anforderungen. Dies umfasst die Erkennung und Bearbeitung von Instandsetzungsbedarf, technische Bewertung von Schadensbildern, Durchführung oder Veranlassung von Instandsetzungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, Prüfung sicherheits- und funktionsrelevanter Merkmale, Durchführung und Dokumentation qualitätssichernder Maßnahmen, dokumentierte Freigabe, Rückführung in den Versorgungs- und Aufbereitungskreislauf sowie Bereitstellung von Auswertungen, Berichten und Nachweisen zur Rückverfolgbarkeit. Optionale Leistungen umfassen die Bereitstellung von Reparaturersatz bei technischer Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit der Instandsetzung sowie Wartung und Instandsetzung von Motorensystemen, Antriebseinheiten, Handstücken, Winkelstücken und Zubehör. Ausgenommen sind flexible und semiflexible Endoskope sowie Medizinprodukte und Instrumente mit herstellergebundenen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen. Laufzeit: 4 Jahre, mit einseitiger Option zur Verlängerung um 1 weiteres Jahr.
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