Bodenbeläge
Lieferung von Bodenbelägen: Laufzeit vom 01.10.2026 bis 30.09.2028 mit Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr. Die Beschaffung betrifft kleine Einzelkäufe und schließt Produkte aus, die Teil separat ausgeschriebener Bauaufträge oder ähnlicher Ausschreibungen sind. Die Produkte müssen für den professionellen Einsatz geeignet sein und den direkt verbindlichen EU-Vorschriften, finnischen Gesetzen und Verordnungen sowie behördlichen Bestimmungen hinsichtlich Struktur, Ausstattung, Arbeits- und Brandschutz sowie elektrischer Sicherheit entsprechen. Angebote sind in finnischer Sprache einzureichen; der gesamte Beschaffungsprozess erfolgt in finnischer Sprache.
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