Datenschutzbeauftragtendienste
Bekanntmachung: Dataskyddsombudstjänster
Datenschutzbeauftragtendienste: Die Vertragslaufzeit beträgt anfänglich ein (1) Jahr ab Vertragsunterzeichnung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Eine solche Verlängerung ist maximal drei (3) Mal möglich. Nach vier (4) Jahren läuft der Vertrag ohne vorherige Kündigung aus.
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