Dienstleistungen für gemeinschaftliches Wohnen für Senioren
Dienstleistungen für gemeinschaftliches Wohnen für Senioren: Der Dienstleister erbringt gemeinschaftliche Wohnformen als meldepflichtige soziale Dienstleistung gemäß § 11 des Gesetzes über private soziale Dienste. Die Pflegeleistungen werden als häusliche Pflege und Unterstützungsleistungen erbracht, basierend auf der Bedarfsanalyse der Kundenberatung für Senioren. Subunternehmer sind zulässig. Der Dienstleister muss über entsprechende Sozial- und Gesundheitslizenzen verfügen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist in Anhang 1 der Teilnahmeaufforderung enthalten.
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