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Aktivted-525560-2026

Dokumentenmanagementsystem (ARC-DMS) für Luftfahrtregulierung, sicher, EU-gehostet, Cloud-basiert

Dokumentenmanagementsystem (ARC-DMS) für Luftfahrtregulierung: sicheres, EU-gehostetes, Cloud-basiertes System für kontrolliertes Dokumentenlebenszyklusmanagement, Verknüpfung regulatorischer Anforderungen, Nachverfolgbarkeit der Compliance, kontrollierte Veröffentlichung und Verteilung, Evidenzgenerierung, Implementierung, Migration, Schulung und laufenden Support.

AUFTRAGGEBER

Name

The Irish Air Navigation Service

Stadt

Dublin 2

Land

IE

KLASSIFIZIERUNG

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Auftragsart

Dienstleistungen

Haupt-CPV

72510000, Computerbezogene Managementleistungen

Weitere CPV

72512000, Dokumentenverwaltungsdienste

WEITERE DETAILS

EU-finanziert

Ja

Elektronische Einreichung

Erforderlich

Rechtsgrundlage

32014L0024

FRISTEN & ZEITRAUM

Angebotsfrist

37 Tage verbleibend

(LOT-0001)

Veröffentlicht

AUFTRAGSDOKUMENTE

37 Tage verbleibend

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NGA-Breitbandausbau-Schenklengsfeld

Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Vergabeportal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird aber ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.

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Solution d'API Management

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Relaunch der Konzernhomepage

Der Relaunch soll ein nutzerorientiertes Design, eine konsistente Markenführung und eine optimierte User Experience sicherstellen und umfasst u.a. folgende Leistungen: Konzeption und Umsetzung eines responsiven, barrierearmen Designs, Migration und Konsolidierung bestehender Inhalte, Entwicklung einer skalierbaren TYPO3-Architektur für zentrale und dezentrale Pflege, Integration von Schnittstellen (z. B. für Datenbanken, Bewerbermanagementsystem, Social Media), Implementierung von SEO- und Performance-Optimierungen und Schulung und Support für redaktionelle Betreuung.

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Planung, Errichtung und Betrieb eines geförderten Gigabitnetzes in der Gemeinde Überherrn

Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von "Grauen Flecken" mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession sind im Wesentlichen die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierzu erfolgt die beabsichtigte Konzessionsvergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Gigabit-Netz soll vom Konzessionsnehmer geplant, errichtet und anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Konzessionsgebiet genutzt werden. Es sollen nach dem Ausbau insgesamt 97 Adressen im Konzessionsgebiet mit gigabitfähigen Anschlüssen erschlossen sein. Die Konzessionierung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (Gigabit-RR). Die Gemeinde Überherrn hat auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 durch den vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes vom 14.11.2024 sowie auf Grundlage der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland den vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes vom 15.05.2025 erhalten. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der BMVI Förderrichtlinie i.V.m § 3 Abs. 1 lit. a der Gigabit-Rahmenregelung.

Gemeinde Überherrn

·Überherrn
Frist:28. August 2026

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