Flugzeugdienste für maritime Überwachung mit Langstrecken-Starrflügelflugzeugen Flugzeugdienste für maritime Überwachung: Bereitstellung eines bemannten Starrflügelflugzeugs für die Luftüberwachung über See, inklusive Flugzeug, ausreichend Personal (Pilot, Sensorbediener, Techniker), Verbindungsbeamte im Operationskoordinationszentrum (60 Minuten vor Start bis 60 Minuten nach Landung), Wartungsfähigkeit, Datenübertragung via BRLOS (mindestens 512 kbit/s Uplink, Echtzeit-Video-Streaming von EO/IR), logistische Infrastruktur und Bodenunterstützung (Hangar, Parkplatz, Treibstoff), administrative Verantwortung (Genehmigungen, Zertifizierungen, Versicherungen). Das Flugzeug muss ein Überwachungsgebiet in über 401 NM Entfernung vom Heimatflughafen erreichen können, mindestens 2,5 Stunden Missionsflug im Überwachungsgebiet mit durchschnittlich ca. 150 Knoten zwischen 1.000 Fuß und 6.000 Fuß durchführen und insgesamt mindestens 6 Flugstunden (ohne Endreserve und Notfalltreibstoff) mit 2 Frontex-Verbindungsbeamten an Bord absolvieren. Missionen können über Gewässern/Gebieten von Drittländern oder von dortigen Flughäfen aus erfolgen. Das Flugzeug verfügt über eine zugelassene Rettungsfloß-Abwurfkapazität (jedes Floß mindestens 10 PAX, Gesamtkapazität mindestens 30 PAX), wobei der Einsatz des Rettungsfloßes den Missionsflug nicht unterbricht und ein zweiter Missionsflug innerhalb von 60 Minuten nach Landung mit voller Konfiguration möglich ist. Ein Notfunksystem (406 oder 121,5 MHz) auf dem Rettungsfloß ist vorteilhaft. Optional ist eine Abwurfkapazität für Rettungsbojen mit Positionsübertragung für mindestens 48 Stunden. Ausrüstung mit folgenden Sensoren: HD Multi-Sensor Elektro-Optik/Infrarot-Kamera für Tag- und Nachtbetrieb, AIS-Empfänger, Wettererkennungs- und -vermeidungssystem (EASA-konform), dediziertes maritimes Überwachungsradar (X-Band, mindestens 500 gleichzeitige Ziele), globales Navigationssatellitensystem-Empfänger, optional Anti-Jamming-Ausrüstung in GNSS-verweigerter Umgebung, Satellitentelefon. Laufzeit des Rahmenvertrags: 2+2 Jahre.
European Border and Coast Guard Agency (FRONTEX)
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