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Empfangs- und Bewachungsdienste für die NRW.BANK in Düsseldorf

Wir suchen erfahrene Dienstleister für Empfangs- und Bewachungsaufgaben an mehreren Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf. Ihre Expertise sorgt für Sicherheit und einen professionellen Empfang.

AUFTRAGGEBER

Name

NRW.BANK AöR

Stadt

Düsseldorf

Land

DE

Website

KLASSIFIZIERUNG

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Auftragsart

Dienstleistungen

Haupt-CPV

79710000, Sicherheitsdienste.

Weitere CPV

79713000, Wachdienste.

79715000, Patrouillendienste.

79714000, Überwachungsdienste.

79711000, Alarmüberwachungsdienste.

79716000, Ausweisdienste.

79992000, Empfangsdienste

WEITERE DETAILS

Rechtsgrundlage

32014L0024

FRISTEN & ZEITRAUM

Angebotsfrist

28 Tage verbleibend

(LOT-0001)

Veröffentlicht

AUFTRAGSDOKUMENTE

28 Tage verbleibend

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Empfangs- und Bewachungsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Vertrag über die Erbringung von Empfangs- und Bewachungsdiensten an den folgenden Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf: a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf Die Empfangsdienstleistungen umfassen insbesondere die Wahrnehmung der Empfangsfunktion als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher, Dienstleister, Fremdfirmen, sonstige externe Gäste sowie Mitarbeitende der NRW.BANK, das Besuchermanagement einschließlich Anmeldung, Weiterleitung, Abmeldung und Dokumentation, die Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen, Zutrittsausweisen und Schließmedien, die Überwachung und Bedienung der hierfür vorgesehenen technischen Einrichtungen, die Entgegennahme und Weiterleitung von Störmeldungen sowie die Einleitung erforderlicher Maßnahmen im Not-, Alarm- oder Störungsfall. Darüber hinaus gehören zum Leistungsgegenstand standortbezogene Bewachungsdienstleistungen und Revierkontrollen, insbesondere Innen- und Außenrundgänge, Verschluss- und Kontrolltätigkeiten, die Dokumentation von Kontrollpunkten über ein Wächterkontrollsystem, die Mitwirkung bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen sowie die anlassbezogene Unterstützung bei besonderen Sicherheits- oder Empfangsanforderungen. Ergänzend ist die NRW.BANK berechtigt, bei Bedarf zusätzliche Leistungen (auch Abrufleistungen, Sonderdienste genannt) abzurufen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht insoweit nicht. Die zusätzlichen Leistungen können insbesondere anlassbezogene Zusatzaufgaben, Unterstützungsleistungen bei Veranstaltungen, die Begleitung von Handwerkern oder vergleichbare Tätigkeiten umfassen. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die bedarfsabhängigen zusätzlichen Leistungen in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen beläuft sich auf insgesamt 31.000 Personenstunden und für die Empfangsdienstleistungen auf insgesamt 10.800 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Für die zusätzlichen Leistungen gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen von insgesamt 37.920 Personenstunden sowie für die Empfangsdienstleistungen von insgesamt 12.960 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend zweimal um zwei weitere Jahre, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf acht Jahre (= Höchstlaufzeit). Abweichend hiervon beträgt die Grundlaufzeit für die vertragsgegenständlichen Leistungen für das Objekt Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf 12 Monate; diese verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 24 Monate (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die Höchstabnahmegrenze für die Bedarfsleistungen vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit endet.

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