Entsorgung von Siedlungsabfällen für die Gemeinde Borek Wlkp.
Entsorgung von Siedlungsabfällen: Annahme, Sammlung und Lagerung von Siedlungsabfällen an einem vom Auftragnehmer bereitgestellten Ort; Verarbeitung der angenommenen Abfälle durch Verwertungs- (R) und/oder Beseitigungsverfahren (D) in rechtlich zugelassenen Anlagen; Erfüllung von Berichts- und Informationspflichten sowie Gewährleistung von Kontroll- und Überprüfungsrechten des Auftraggebers.
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