Entsorgung von Siedlungsabfällen für Wohn- und Freizeitimmobilien in der Gemeinde Lesznowola
Bekanntmachung: Odbiór i zagospodarowanie odpadów komunalnych z nieruchomości zamieszkałych oraz nieruchomości, na których znajdują się domki letniskowe lub innych nieruchomości wykorzystywanych na cele rekreacyjno - wypoczynkowe położonych na terenie Gminy Lesznowola.
Entsorgung von Siedlungsabfällen: Die Abfälle werden von Wohnimmobilien sowie von Immobilien mit Ferienhäusern oder anderen Erholungseinrichtungen in der Gemeinde Lesznowola gesammelt. Die Entsorgung umfasst Verwertung, Recycling und Beseitigung und muss die Einhaltung der Recyclingquoten, der Wiederverwendung und anderer Verwertungsmethoden sowie die Reduzierung der deponierten biologisch abbaubaren Siedlungsabfälle gewährleisten. Dies erfolgt gemäß den polnischen Abfallwirtschaftsgesetzen, dem Wojewodschafts-Abfallwirtschaftsplan und den Sauberkeits- und Ordnungsverordnungen der Gemeinde Lesznowola. Der genaue Leistungsumfang ist in Anlage Nr. 12 zur SWZ und weiteren Beschlüssen festgelegt.
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