Entsorgung von Siedlungsabfällen
Entsorgung von Siedlungsabfällen: gemischte Siedlungsabfälle (Bauschutt, Reifen, Grünschnitt, Straßenkehricht) sind im Zeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2029 zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über vom Bieter bereitzustellende Container unterschiedlicher Größe und Ausführung am Kreisbauhof, Südring 9-13 in 40822 Mettmann. Abfälle des Kreisbauhofes sind nach Abruf innerhalb von 48 Stunden zu entsorgen. Das Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis.
AUFTRAGGEBER
KLASSIFIZIERUNG
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistungen
Haupt-CPV
90511000, Müllabfuhrdienste.
WEITERE DETAILS
EU-finanziert
Ja
KMU-geeignet
Ja
Elektronische Einreichung
Erforderlich
Rechtsgrundlage
32014L0024
FRISTEN & ZEITRAUM
Angebotsfrist
29 Tage verbleibend(LOT-0001)
Veröffentlicht