Erweiterung des Bestandssystems mit internem WLAN für Beratungsräume
Bekanntmachung: Erweiterung des Bestandssystems mit internem WLAN (WiFi-LRA) für die Beratungsräume
Lieferung einer zentral gemanagten WLAN-Infrastruktur für die Beratungsräume der Standorte des Landratsamtes Erzgebirgskreis. Das WLAN (SSID: WiFi.ERZ) wird als zusätzlicher, zertifikatsgesicherter Dienst im LRA-Netz betrieben. Leistungserbringung in Aue-Bad Schlema. Ausführungsfrist bis 31.10.2026. Eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) ist zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen, welche Angaben zu Umsatz, Referenzen, Arbeitskräften, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Zuverlässigkeit, Steuerzahlungen, Sozialversicherungsbeiträgen und Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft abfragt; weitere Nachweise können angefordert werden, weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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