Externe Belegannahme und -verarbeitung für die Rechnungsprüfung der AOK NordWest
Belegannahme und -verarbeitung von Abrechnungsunterlagen für die Rechnungsprüfung der AOK NordWest: Digitalisierung von Belegen gemäß den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI für "Sonstige Leistungserbringer". Dies umfasst Belege aus den Leistungsbereichen Hilfsmittel, allgemeine Leistungen (Allergiebettwäsche, Neurodermitis-Overall), Heilmittel (Gebärdendolmetscher), ergänzende Leistungen zur Rehabilitation (Rehabilitationssport/Funktionstraining, Interdisziplinäre Frühförderung, Sozialmedizinische Nachsorge, Cochlea), Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V sowie allgemeine Pflege SGB XI (Kurzzeitpflege nach § 42, Teilstationäre Pflege nach § 41 inklusive Zuschläge nach § 43b, Verhinderungspflege nach § 39, Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45). Eine separate Testphase vor Dienstleistungsbeginn ist erforderlich.
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