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Friedrich-Ebert-Schule Tragwerksplanung

Status
Aktiv
Angebotsfrist
28 Tage verbleibend
Auftraggeber
Stadt Offenbach am Main4 weitere offene Ausschreibungen ansehen
Ort
Offenbach am Main, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb · Dienstleistungen
Kategorie
Architektur-, Ingenieur- und Planungsleistungen.Ingenieurleistungen.Beratungsleistungen für Forschung und Entwicklung.
Veröffentlicht
Vergabenummer
ted-617948-2026

Die Baumaßnahme zielt auf die Weiterentwicklung einer Bestandsgrundschule zu einem zeitgemäßen Lern- und Lebensort mit Ganztagsbetrieb ab, deren Realisierung im laufenden Betrieb erfolgt. Die im Rahmen der räumlich-pädagogischen Fachberatung erstellte Machbarkeitsstudie mit Raum- und Nutzungskonzept wird bei Beauftragung übergeben und ist vom Planungsteam zu prüfen und weiterzuentwickeln, um eine zukunftsfähige Schule mit flexiblen Lern- und Aufenthaltsbereichen zu schaffen. Aufgabe der Tragwerksplanung ist es, bei dieser Weiterentwicklung, den Objektplaner und die beteiligten Fachplaner zu unterstützen. Die Funktionalität und Nachhaltigkeit bei Sanierung und ggf. Neubau gehören zu den obersten Planungszielen. Dies umfasst Materialwahl, Energie- und Flächeneffizienz, Minimierung der CO2-Emissionen und Klimawandelanpassung, räumliche Flexibilität und baulich-gestalterische Qualität. Die Planung muss die Ergebnisse bestehender und zukünftiger Voruntersuchungen zu restauratorischen, denkmalschutzrechtlichen, energetischen, statischen und schadstoffrelevanten Aspekten integrieren. Nachdem die ersten Vorentwürfe der Planenden entwickelt wurden und die Kostenschätzungen hierzu vorliegen, soll entschieden werden, welche der bis zu drei Varianten weiterverfolgt wird. Das zeitliche Ziel wird unter Ziffer 5 Terminliche Rahmenbedingungen dargestellt. Die Planung erstreckt sich voraussichtlich auf drei Aufgabenbereiche: 1. Energetische Bestandssanierung Gebäude A und B sowie Ganztagsausbau priorisiert zu Beginn der Gesamtmaßnahme Die energetische Sanierung der Gebäude A und B, welche eine ensembleschutzgerechte Fassadensanierung und effektiven sommerlichen Wärmeschutz einschließt, sowie der Ganztagsausbau sind prioritär zu Beginn der Gesamtmaßnahme umzusetzen. Das Planungsteam hat hierbei die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend zu analysieren. Dies beinhaltet die detaillierte Prüfung und Abwägung der Fenster unter Berücksichtigung energetischer, denkmalrechtlicher und kostentechnischer Aspekte. Dabei ist ggf. die Variante einer zusätzlichen raumabschließenden Fassadenebene statisch zu berücksichtigen. Im Rahmen der genannten energetischen Fassadensanierung und der Transformation der Grundrissstruktur von einzelnen Klassenräumen zu offeneren und flexiblen Lernlandschaften sind voraussichtlich u. a. folgende Maßnahmen zu planen und umzusetzen: konstruktive Ertüchtigungen hinsichtlich des Brandschutzes, die Integrierung von Aufzügen innerhalb der Gebäude sowie eine Innensanierung und Erneuerung der Haustechnik. 2. Gesamtsanierung oder Ersatzneubau Gebäude C (Pavillon) und Ganztagsausbau Der sanierungsbedürftige Pavillon C ist vom Planungsteam hinsichtlich seiner Erfüllung aktueller Brandschutz-, Energie- und Statikanforderungen zu prüfen sowie sein Erhalt einem Ersatzneubau ökologisch und wirtschaftlich gegenüberzustellen, um eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten. U. a. ist zu untersuchen, ob das Kellergeschoss und die Bodenplatte weiter genutzt werden können und ob auf diesen ein zweigeschossiges Gebäude, voraussichtlich in Holzmodulbauweise, errichtet werden kann. 3. Bereitstellung Interim oder Auslagerungsstätte Zur Sicherstellung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme ist eine Auslagerungsstätte zu planen. Die vorliegende Machbarkeitsstudie ist durch das Planungsteam auf die Umsetzbarkeit möglicher Varianten (z. B. Container auf eigenem/benachbartem Grundstück, angemietete Standorte mit ggf. notwendiger Ertüchtigung) zu vertiefen. Derzeit ist in Prüfung, ob die Schule in ein bestehendes Interimsgebäude ausgelagert werden kann. Dieses Gebäude wurde bisher als Bürogebäude mit Werkstätten genutzt. Für die Schulnutzung bestand eine zeitlich eingeschränkte Nutzungsänderung. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung (Leistungsstufe I) sind über die genannten Kernaufgaben hinaus weitere Sanierungsbedarfe und notwendige bauliche Maßnahmen vom Planungsteam zu ermitteln. Diese können z. B. Brandschutz, Sicherheitsmängel, Barrierefreiheit und zusätzliche Bauunterhaltungsnotwendigkeiten umfassen. Die ermittelten Bedarfe sind vom Planungsteam durch eine Kostenschätzung zu belegen (Kostenaufteilung s. unter Ziff. 3.9 Kostenermittlung) und als Entscheidungsvorlage einzureichen. Eine Beauftragung weiterer Leistungsstufen über Stufe I hinaus für diese zusätzlichen Maßnahmen kann zum Ausschreibungszeitpunkt nicht garantiert werden. Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgt in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise abgerufen werden. Es handelt sich um folgende Leistungsstufen (beispielhaft für die Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume: Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie 50% von LPH 5 und 50% von LPH 6 Leistungsstufe III: LPH 4, Rest 50% von LPH 5, Rest 50% von LPH 6 sowie LPH 7, LPH 8 und LPH 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funk. Leistungsbeschreibung und Muster Planervertrag..

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KMU-geeignet
Ja
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Rechtsgrundlage
32014L0024
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