Gutachten zur CO2-Bepreisung und Nachweisdokumentation in Drittländern für Deutschland
Gutachten zur CO2-Bepreisung und Nachweisdokumentation in für Deutschland relevanten Drittländern: Erstellung eines Gutachtens zur Festlegung geeigneter und hinreichend sicherer Nachweise für die Entrichtung der CO2-Bepreisungssystematik in einem Drittland, um eine Reduzierung der abzugebenden CBAM-Zertifikate gemäß Artikel 9 der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 zu ermöglichen. Dies betrifft die Regelphase des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM), die am 1. Januar 2026 begann (Übergangsphase seit 1. Oktober 2023). CBAM-Anmelder mit Importen von mehr als 50 Tonnen CBAM-relevanter Waren, Strom oder Wasserstoff aus Drittstaaten in die EU unterliegen einer jährlichen Berichtspflicht. Die Europäische Kommission hat im Entwurf des Rechtstextes zum effektiv gezahlten CO2-Preis nicht festgelegt, welche Nachweise als geeignet und hinreichend sicher eingestuft werden. Weitere fachliche Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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