Häusliche Pflegeleistungen für Senioren
Häusliche Pflegeleistungen: Umfasst häusliche Dienstleistungen gemäß § 19 des Sozialhilfegesetzes (1301/2014) und häusliche Krankenpflegeaufgaben gemäß § 25 des Gesundheitsgesetzes (1326/2010). Ziel ist die Unterstützung des umfassenden Wohlbefindens und der selbstständigen Bewältigung des Alltags der Klienten zu Hause sowie die Aufrechterhaltung und Verbesserung ihrer physischen, psychischen und sozialen Funktionsfähigkeit. Die Leistungen werden nach Bedarf und Entscheidungen der Klienten erbracht. Dienstleister benötigen eine Genehmigung der Regionalen Verwaltungsbehörde und von Valvira. Weitere Details sind in Anhang 1 der Aufforderung zur Teilnahme beschrieben.
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