Hardware-Beschaffung für die IFB
Bekanntmachung: Rahmenvereinbarung Beschaffung von Hardware für die IFB
Lieferung und Supportleistung für Notebooks gemäß dem Dokument "Technische Mindestanforderung" sowie Lieferung von Dockingstations gemäß dem Dokument "Technische Mindestanforderung". Die Rahmenvereinbarung dient der Beschaffung einheitlicher Hardware, wobei Ab- und Aufbau der Hardware, Softwareverteilung, Aktualisierung des Betriebssystems und Windows 11 Software-Lizenzierung nicht Teil des Vergabeverfahrens sind. Die Auftragserteilung erfolgt über ein Kaskadenprinzip mit den drei bestplatzierten Unternehmen, wobei der Zweitplatzierte beauftragt wird, wenn der Erstplatzierte nicht innerhalb von vier Wochen liefern kann, und der Drittplatzierte, wenn der Zweitplatzierte nicht innerhalb von vier Wochen liefern kann. Alle gelieferten Geräte müssen fabrikneu und in einwandfreiem Zustand sein. Eine Garantie von mindestens 48 Monaten auf alle Produkte ist erforderlich. Für Notebooks ist ein erweiterter Geschäftskundensupport (48 Monate, vor-Ort, am nächsten Tag durch den Hersteller oder seinen Beauftragten) Teil der Leistung. Die Geräte müssen sich über den geplanten Nutzungszeitraum im aktiven Herstellersupport befinden, wobei der Hersteller sicherheitsrelevante Treiber-, Firmware- und BIOS-Updates durch automatisierte Treiberversorgung gewährleisten muss. Die Höchstmengen für die gesamte Laufzeit betragen: Laptops 1.000 Stück, Monitore 1.000 Stück, Dockingstations 500 Stück. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber.
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- LOT-0002Mäuse, Tastaturen, Kopfhörer und Zubehör