Herstellung von Absturzsicherungen für Schleusen Bad Abbach, Regensburg, Geisling und Straubing
Herstellung von Absturzsicherungen: dauerhaft wirksame Systeme an den Schleusen Bad Abbach, Regensburg, Geisling und Straubing im Amtsbereich des WSA Donau MDK zum Schutz vor Absturz in die Schleusenkammer oder das Gewässer. Die vier Anlagen werden in getrennten Losen vergeben, basierend auf drei konstruktiven Ausführungsvarianten (Bad Abbach, Regensburg, Geisling/Straubing). Die Geländer sind als modulares Rohrgeländersystem mit Klemmverbindern auszuführen. Die Bemessungsgrundlage des Hauptsystems beträgt 1,0 kN/m Horizontallast in 1,10 m Höhe. Die Geländerhöhe beträgt mindestens 1,10 m, der Pfostenabstand höchstens 1,50 m. Fußleisten sind mindestens 100 mm hoch auszuführen; der Abstand zwischen Fußleiste und Knieleiste sowie zwischen Knieleiste und Handlauf darf 0,50 m nicht überschreiten.
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