Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20)
Lieferung von 2 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) nach DIN 14530-27 mit feuerwehrtechnischer Beladung. Eine Option zur Nachbestellung eines weiteren baugleichen Fahrzeugs besteht bis zum 01.02.2027. Die Rechnungslegung für das dritte Fahrzeug erfolgt separat an die zu beliefernde Kommune. Die Fahrzeuge dienen als Gefahrenabwehrkomponente der Stufe 2 gemäß ThürFwOrgVO für Brand- und Hilfeleistungseinsätze, zur Beförderung einer Besatzung von neun Einsatzkräften und als Geräteträger für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Beladung.
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