Immobilienverwaltung für Objekt in Krosno, Bieszczadzka 5
Immobilienverwaltung für ein Objekt in Krosno, Bieszczadzka 5: Die Verwaltung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Kapitel 3 Immobilienverwaltung, Art. 185 Abs. 2 ff. des Gesetzes vom 21.08.1997 über die Immobilienwirtschaft (konsolidierte Fassung Dz. U. von 2026, Pos. 399 mit Änderungen) und des Gesetzes vom 07.07.1994 Baugesetz (konsolidierte Fassung Dz. U. von 2025, Pos. 418 mit Änderungen). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist Anhang Nr. 1 der SWZ.
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