Inkasso- und Steuererhebungsdienstleistungen für kommunale Abgaben
Inkasso- und Steuererhebungsdienstleistungen: Vergabe einer Konzession für die Feststellung und Einziehung (ordentlich, außerordentlich, freiwillig und zwangsweise) von Kleinsteuern (einheitliche Vermögens- und Marktgebühr), die zwangsweise Einziehung aller steuerlichen, außersteuerlichen und vermögensrechtlichen Einnahmen der Gemeinde sowie die Feststellung und zwangsweise Einziehung der Hauptsteuern IMU und TARI. Laufzeit drei Jahre, verlängerbar um weitere drei Jahre.
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