Invorderungsdienstleistungen für Steuern und kommunale Forderungen
Invorderungsdienstleistungen: Einziehung von Steuern gemäß Invorderingswet von natürlichen und juristischen Personen sowie Einziehung weiterer Forderungen der Gemeinde in den Bereichen Soziales (SoZa), Steuern und Betriebsführung. Die Leistungen umfassen das gesamte Spektrum der Beitreibung, von außergerichtlichen Verfahren bis zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem geschätzten Wert von 2.300.000,00 € netto.
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