Kartenlesegeräte und Zahlungsdienstleistungen für die Bundesfinanzverwaltung und Bundespolizei
Bereitstellung von Kartenlesegeräten und Zahlungsdienstleistungen: Sicherstellung des Netzbetriebs für Online-Transaktionen mit Autorisierungssystemen der Kreditwirtschaft und Kreditkartengesellschaften, inklusive Verträgen mit Kreditkartengesellschaften. Eine Komplettlösung in Generalunternehmerschaft für Planung, Ausstattung, Konfiguration, Betrieb, Service und Instandhaltung der Kartenlesegeräte wird erwartet. Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Miete oder Contracting) für die Bereitstellung von Kartenlesegeräten und Zahlungsdienstleistungen. Abrufberechtigt sind Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung und der Bundespolizei. Garantierte Mindestabnahmemenge: 1.000 Stück, geschätzte Abnahmemenge: 1.600 Stück, Höchstabnahmemenge: 1.920 Stück. Geplante Laufzeit: maximal 4 Jahre (2 Jahre + Verlängerungsoption von 1+1) mit Beginn zum 01.01.2027. Weitere Informationen zu Kartenlesegeräten und Transaktionsanzahl sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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