Kfz-Flottenversicherung für die ARD
Bekanntmachung: Kfz-Flottenversicherung ARD 2027
Kfz-Flottenversicherungsvertrag für die ARD: Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz für sämtliche zulassungspflichtige eigene, geleaste, unter Eigentumsvorbehalt erworbene sowie gemietete Kraftfahrzeuge, Anhänger, Auflieger, Arbeitsmaschinen und Wechselaufbauten des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Unternehmen sowie alle vorübergehend stillgelegten Fahrzeuge. Zusätzlich Fahrzeugversicherungsschutz für Leasing-Fahrzeuge des Versicherungsnehmers, die der reinen Personenbeförderung dienen (z. B. PKW). Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungsschutz für dienstlich genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten der versicherten Unternehmen, für fremde Kraftfahrzeuge sowie für ständig rote Kennzeichen. Fahrzeugversicherungsschutz für Fahrzeuge, die nicht der reinen Personenbeförderung dienen (z. B. Sonderkraftfahrzeuge wie Übertragungsfahrzeuge, LKW), besteht über einen separaten Vertrag. Mindestlaufzeit ein Jahr, beginnend am 01.01.2027, mit stillschweigender jährlicher Verlängerung. Vertragspartner sind ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Arte Deutschland, Bayerischer Rundfunk, Deutsche Welle, Deutschlandradio, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Saarländischer Rundfunk, Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk.
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