Kleingeräteträger inklusive Aufsatzstreuer, Mähgerät und Frontschneepflug
Kleingeräteträger: Allrad und mit Kippzylinder, Motorleistung von mindestens 110 KW, Geräteantrieb über Kommunalhydraulik inklusive Anschlüsse vorne und hinten. Das Fahrzeug muss die Aufnahme und den Betrieb eines Frontmähgerätes (ggf. Gegenballastierung), eventuell einer Frontkehrmaschine und eines Leitpfostenwaschgerätes ermöglichen. Der Heckaufbau des Aufsatzstreugerätes soll vorzugsweise auf der Pritsche (eventuell auch auf den Kugelpunkten) erfolgen. Die Vorderachslast und Nutzlast müssen geeignet sein, in der Winterperiode ein über 1,2 m² FS30 Aufsatzstreugerät voll beladen und einen Frontschneepflug (circa 0,3 t / Frontanbau) aufzunehmen, sowie in der Sommerperiode Mähgeräte mit circa 500 kg. Achsverstärkung und Fahrzeugauflastung sind, wenn notwendig, einzukalkulieren; Achslastberechnungen sind dem Angebot beizufügen. Die allgemeine Ausrüstung und Sicherheitskennzeichnung muss den Anforderungen der StVZO für Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes entsprechen. Ein Wegeimpuls ist im Fahrerhaus als Kabel mit mindestens 8 Im vorzusehen.
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