Kollektive Krankenversicherung Welt
Kollektive Krankenversicherung 'Welt' (CZW): Einrichtung und Durchführung eines kollektiven Versicherungsarrangements für eine spezifische Zielgruppe gemäß Artikel 25a des Versorgungssystems für Verteidigungspersonal im Ausland (VBD). Dies umfasst mitgereiste Familienangehörige von im Ausland (außerhalb der Verordnungsländer) stationiertem Verteidigungspersonal, mitgereiste Familienangehörige von an diplomatischen Vertretungen stationiertem Verteidigungspersonal, im Ausland stationiertes ziviles Verteidigungspersonal sowie die genannten Familienangehörigen bis zu drei (3) Monate nach dem Tod des Verteidigungsbeamten. Es gilt eine Einkommensgrenze: Ein mit Zustimmung des Ministers mitgereistes Familienmitglied eines im Ausland (nicht Verordnungsländer) stationierten Verteidigungsbeamten darf der CZW beitreten, es sei denn, das Familienmitglied übt außerhalb der Niederlande eine Tätigkeit aus, deren Einkommen den in Artikel 8.14a, Absatz 1, Buchstabe a, des Einkommensteuergesetzes 2001 genannten Betrag übersteigt, oder erhält Leistungen aufgrund einer ausländischen Sozialversicherungsregelung.
AUFTRAGGEBER
Name
Ministerie van Defensie
Stadt
's-Gravenhage
Land
NL
KLASSIFIZIERUNG
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistungen
Haupt-CPV
66512200, Krankenversicherungsdienstleistungen.
Weitere CPV
66512210, Freiwillige Krankenversicherungsdienstleistungen.
66519300, Zusatzversicherungsleistungen.
WEITERE DETAILS
EU-finanziert
Ja
Elektronische Einreichung
allowed
Rechtsgrundlage
32014L0024
FRISTEN & ZEITRAUM
Angebotsfrist
22 Tage verbleibend(LOT-0000)
Veröffentlicht