Kollektivvertrag zur betrieblichen Krankenversicherung für tariflich Beschäftigte der Rheinbahn AG
Kollektivvertrag über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) für die tariflich Beschäftigten der Rheinbahn AG: Ausgestaltung als obligatorischer Gruppenversicherungsvertrag für alle Beschäftigten in ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis, die durch die Rheinbahn AG angemeldet werden. Die Rheinbahn AG gewährt einen freiwilligen, steuerfreien Sachbezug von derzeit maximal 30,00 EUR pro Monat je versicherter Person gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG zur Finanzierung. Mindestlaufzeit des Gruppenvertrags beträgt zwei Jahre.
AUFTRAGGEBER
KLASSIFIZIERUNG
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistungen
Haupt-CPV
66000000, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.
Weitere CPV
66510000, Versicherungsdienstleistungen.
66512210, Freiwillige Krankenversicherungsdienstleistungen.
66512220, Medizinische Versicherungsdienstleistungen.
WEITERE DETAILS
KMU-geeignet
Nein
Elektronische Einreichung
Erforderlich
Rechtsgrundlage
32014L0025
FRISTEN & ZEITRAUM
Angebotsfrist
31 Tage verbleibend(LOT-0001)
Veröffentlicht