Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung 2026
Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung: Überlassung von Arbeitnehmern gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Bereitstellung der Technik für die Überwachung des fließenden Verkehrs, einschließlich der Durchführung des Innendienstes, zur Prävention von Gefahren im Straßenverkehr. Der Umfang der Überwachung richtet sich nach der Vereinbarung mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken.
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