Kommunale Leasingdienstleistungen 2027
Leasingdienstleistungen für Gemeinden, Städte, deren Unternehmen, Gemeindeverbände, andere kommunale Organisationen und Kirchengemeinden: umfassen Leasingfinanzierung, Verwaltungsdienstleistungen für zu finanzierende Leasingobjekte, Dienstleistungen für die Abwicklung zurückgegebener Leasingobjekte nach der Mietzeit sowie weitere separat bestellbare Dienstleistungen. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre, mit Option auf eine Verlängerung um maximal 2 Jahre. Der geschätzte voraussichtliche Nettowert der zu finanzierenden Leasingobjekte (finanziertes Kapital) für die gesamte Rahmenvereinbarungsperiode (einschließlich Option) liegt zwischen 150.000.000 und 182.000.000 Euro. Der geschätzte voraussichtliche Nettowert der separat bestellbaren Mindestdienstleistungen, freiwilligen Dienstleistungen und sonstigen Zusatzleistungen für die gesamte Rahmenvereinbarungsperiode (einschließlich Option) liegt zwischen 3.000.000 und 8.000.000 Euro. Der maximale Nettowert für finanziertes Kapital, Mindestdienstleistungen, freiwillige Dienstleistungen und sonstige Zusatzleistungen für die gesamte Rahmenvereinbarungsperiode (einschließlich Option) beträgt 190.000.000 Euro. Der geschätzte voraussichtliche Nettowert der zu finanzierenden Leasingobjekte (finanziertes Kapital) für Aktiengesellschaften und Stiftungen beträgt ca. 38.500.000 Euro. Die EU-Verordnung (EU) 2022/2560 über verzerrende ausländische Subventionen im Binnenmarkt findet Anwendung; eine Erklärung oder Mitteilung gemäß Anhang E.1 "FS-PP" ist erforderlich, weitere Positionen laut Vergabeunterlagen.
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