Konferenz- und Veranstaltungsbewirtung sowie Bewirtschaftung der Gemeinschaftsgastronomie (Mitarbeiterverpflegung)
Bewirtschaftung der Gemeinschaftsgastronomie und Konferenzbewirtung: Mitarbeiterverpflegung mit arbeitstäglich mindestens zwei Menülinien, davon in der Regel ein vegetarisches Gericht, sowie Zwischenverpflegung für bis zu 250 Bedienstete, aktuell 50-80 Portionen pro Arbeitstag, Abrechnung direkt mit Beschäftigten, teilweise bezuschusst; Konferenz- und Sitzungscatering für durchschnittlich 80 Personen pro Tag mit Mittagstisch und zwei Menülinien, optional weitere Cateringleistungen für Sonderveranstaltungen; Sitzungsservice (Personalgestellung) für Vor- und Nachbereitung von Sitzungs- und Konferenzräumen, inklusive Geschirrservice, Getränkebereitstellung, Reinigung von Konferenztischen und Bewirtschaftung von Bistroküchen, im Umfang von wöchentlich bis zu 100 Personenstunden (Mo-Do 07:00-18:00 Uhr, Fr 07:00-15:00 Uhr, außer feiertags), vergütet mit Pauschalbetrag pro Monat. Die Räumlichkeiten der Gemeinschaftsgastronomie (Küche und Gastraum) sowie Inventar werden unentgeltlich überlassen. Warmverpflegung ist extern zuzubereiten und kann in der Gemeinschaftsgastronomie nur aufbereitet werden. Hohe Sicherheitsstandards und Vertraulichkeit sind zu beachten.
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