Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen aus nicht-baulichen Förderprogrammen
Bekanntmachung: Kursorische und vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 BHO aus verschiedenen nicht-baulichen Förderprogrammen
Kursorische und vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 BHO aus verschiedenen nicht-baulichen Förderprogrammen: Es ist zu prüfen, ob die Verwendungsnachweise den Anforderungen der Zuwendungsbescheide entsprechen und die Zuwendungen zweckentsprechend verwendet wurden. Die Prüfung umfasst die verwaltungsmäßige Prüfung der Verwendungsnachweise; die fachliche Prüfung des Zuwendungszwecks erfolgt durch den Auftraggeber. Die Zuwendungen sind Projektförderungen als nicht rückzahlbare Zuwendungen, überwiegend als Anteilfinanzierung, vereinzelt auch als Festbetrags-, Vollfinanzierung oder auf Kostenbasis. Ein Leitfaden und Prüfmuster sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
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