Lieferung eines Sanitärcontainers
Lieferung eines Sanitärcontainers: Der Container muss den polnischen Straßenverkehrsvorschriften (Gesetz vom 20. Juni 1997 mit Änderungen, einschließlich Anforderungen für bevorrechtigte Fahrzeuge) und der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 20. Juni 2007 über die Liste der Produkte zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, des Gesundheits- und Lebensschutzes sowie des Eigentumsschutzes entsprechen. Der Container und seine Ausstattung benötigen aktuelle Zulassungszertifikate gemäß dieser Verordnung, die spätestens bei der technisch-qualitativen Abnahme vorzulegen sind. Zudem muss der Container Anhang Nr. 20 der „Richtlinien zur Standardisierung der Ausrüstung von Feuerwehrfahrzeugen und anderen Transportmitteln der Staatlichen Feuerwehr“ erfüllen. Ausstattung umfasst mindestens 3 Duschkabinen, 4 Waschbecken, eine Umkleidekabine, 2 WC-Kabinen, einen Frischwassertank, einen Abwassertank, einen elektrischen Warmwasserbereiter, eine Elektro- und Wasserinstallation, Schutz- und Arbeitskleidung sowie Sanitär-, Haushalts- und Badartikel. Weitere Positionen laut Vergabeunterlagen (Anhang Nr. 1 zur SWZ).
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