Lieferung von Lüftungsfiltern für Lüftungsanlagen
Bekanntmachung: Lieferung Lüftungsfilter
Lieferung von neuen, unbenutzten Taschenfiltern, Kompaktfiltern und HEPA-Filtern für Lüftungsanlagen. Die zu liefernden Filter sind im Preisblatt 3-1 GBE-2026-0004 aufgeführt. Die Mengengerüste basieren auf historischen Verbrauchsdaten und dienen als Kalkulationsgrundlage; es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Der tatsächliche Bedarf kann je Filterposition höher oder niedriger ausfallen. Der Auftragnehmer muss Leistungen bis zum maximal 2,5-fachen der jeweiligen Mengen erbringen und entsprechende Kapazitäten zur Belieferung vorhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Leistungen bei Dritten abzurufen. Alle abgerufenen Mengen sind termingerecht und mängelfrei zu liefern.
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