Lieferung von Computerausrüstung und Zubehör in zwei Teillosen
Lieferung von Computerausrüstung und Computerzubehör: Die Produkte müssen fabrikneu, verkehrsfähig, CE-gekennzeichnet und aus dem offiziellen europäischen Vertriebskanal des Herstellers stammen. Es dürfen keine ICT-Produkte, -Dienstleistungen oder -Prozesse angeboten werden, die in Empfehlungen als negativ für die staatliche Sicherheit eingestuft oder als von Hochrisikolieferanten stammend definiert sind. Detaillierte Anforderungen sind im Sortiments- und Preisformular (Anhang 2.1) und den allgemeinen Vertragsbedingungen (Anhang 1) festgelegt.
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Lose (2)
- LOT-0001Lieferung von Computerausrüstung und Zubehör, Teillos Nr. 1
- LOT-0002Lieferung von Computerausrüstung und Zubehör, Teillos Nr. 2