Lieferung von elektrischer Energie für Krankenhaus Shumen
Lieferung von netzaktiver elektrischer Energie für das Krankenhaus „MBAL – SHUMEN” AD: Der Lieferant muss ein lizenzierter Stromhändler gemäß Art. 39, Abs. 1, Nr. 5 i.V.m. Art. 69 und Art. 69a des Energiegesetzes sowie ein lizenzierter Koordinator einer Bilanzgruppe gemäß Art. 96a des Energiegesetzes sein. Der Auftraggeber zahlt keine Gebühren für die Teilnahme an der Bilanzgruppe und keine Strafen für Überschüsse oder Defizite bei Ungleichgewichten.
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