Managerfahrzeug für PNKM
Bekanntmachung: Manažerské vozidlo pro PNKM
Lieferung von 1 Pkw: Das Fahrzeug muss neu sein und den technischen Bedingungen und Anforderungen der Anhänge 2 und 3 der Vergabeunterlagen entsprechen. Ein Neufahrzeug ist definiert gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 235/2004 über die Mehrwertsteuer als Kraftfahrzeug mit einem Hubraum von mehr als 48 cm³ oder einer Leistung von mehr als 7,2 kW, wenn es innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Inbetriebnahme geliefert wurde oder zum Zeitpunkt der Lieferung weniger als 6.000 km gefahren ist.
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